Platzordnung

Platzordnung 

Regulativ zum Spielbetrieb

 

Die Benutzung der Tennisplätze inklusive aller dazugehörigen Anlagen wie Umkleide, Sanitärräume, Klubhaus usw. erfolgt für alle auf eigene Gefahr. Der Tennisverein übernimmt für Unfälle keinerlei Haftung. Spieler, die den Platz bzw. das Eigentum des Vereines beschädigen, haften für diese Schäden und können vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Für Kinder sind die Eltern haftbar.


  1. Die Einhaltung der Tennisplatzordnung ist für jede Spielerin/jeden Spieler verbindlich.
  2. Es muss ausnahmslos reserviert werden, bevor der Platz betreten wird!
  3. Der Tennisplatz darf nur mit Tennisschuhen, in entsprechender Kleidung und nur für den Tennisspielbetrieb betreten werden.
  4. Der Tennisplatz muss freigegeben und bespielbar sein. Die Entscheidung ob der Platz bespielbar ist oder nicht, obliegt dem Vorstand. Unbespielbare Plätze werden entsprechend gekennzeichnet.
  5. Die Spielzeit auf den Plätzen kann individuell gebucht werden. Ein Weiterspielen nach Beendigung der Spielzeit ist nur dann gestattet, wenn keine anderen Mitglieder und keine Gäste warten. In der Zeit von 17:00 bis 22:00 Uhr ist die maximale Spieldauer von Montag bis Freitag auf 1,5 Stunden beschränkt.
  6. Ein Spielbetrieb nach 22:00 Uhr ist aufgrund der Nachtruhe nicht mehr gestattet.
  7. Die gewünschte Platzbelegung ist grundsätzlich laut Terminplan einzuhalten und Folge zu leisten.
  8. Die Plätze sind nach den Spielen Kreisförmig von außen nach innen abzuziehen. Siehe dazu Platzeingangstür.
  9. Anfallender Müll ist in erster Linie beim Clubheim zu entsorgen. Gläser und Flaschen sind wieder vom Platz zu entfernen. Bälle welche während des Spielens verschossen werden sind wieder einzusammeln.
  10. Der Spielbetrieb des Nebenplatzes darf nicht gestört werden. Lautes Rufen auf der Gesamten Anlage während des Spielbetriebes ist zu unterlassen.
  11. Die Umkleidekabinen dürfen nicht mit Tennisschuhen betreten werden. Im Interesse aller Klubmitglieder ist vor allem aus Kostengründen Energie zu sparen. Deshalb ist beim Verlassen der Umkleide und Sanitärräume immer das Licht auszuschalten und auf abgedrehte Brausen und Wasserhähne zu achten. Tennisausrüstung inkl. Bekleidung, Schuhe, Taschen, und Waschzeug sollten nicht in den Umkleidekabinen bzw. im Klubhaus liegen bleiben. Für Kleidung und Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen
  12. Gastspieler: ­Alle Mitglieder werden gebeten, Gastspieler in die Anlage einzuweisen und diese so gut es geht zu unterstützen. Die Spielgebühr für Gäste ist bereits bei der Reservierung durch den Reservierenden zu entrichten.
  13. Die Spielerin bzw. der Spieler, welche/r als letzte/r die Sportanlage verlässt, ist verpflichtet, alle zur Anlage gehörigen Räumlichkeiten (Vereinsheim, Tennisanlage) abzuschließen.
  14. Spieler die die Bestimmungen dieser Platzordnung nicht einhalten, können vom Platz gewiesen werden und mit Spielverbot bestraft werden.
  15. Der Mitgliedsbeitrag ist bis Ende April jeden Jahres zu bezahlen.

 

Wenn alle Mitglieder, Spielerinnen und Spieler diese Punkte beachten, haben alle eine einwandfreie Tennisanlage zur Verfügung.